Platzrunden und Überlandflüge

Das Luftamt Südbayern teilte auf Anfrage die folgenden Regelungen mit:

 

Starts und Landungen von propellergetriebenen Flugzeugen bis zu 9.000 kg Gewicht sind nicht zulässig:

 

1.      montags – freitags vor 7:00 Uhr, zwischen 13:00 und 15:00 Uhr und nach Sonnenuntergang

 

2.      samstags, sonntags und an Feiertagen vor 9:00 Uhr und nach 13:00 Uhr

 

Ausnahmen:

  • Starts zu Überlandflügen sind erlaubt, wenn das Flugzeug nicht vor Ablauf von 60 Minuten zum
    Startflugplatz zurückkehrt.
     
  • Die Beschränkungen gelten nicht, wenn ein Flugzeug die erhöhten Schallschutzanforderungen erfüllt.

 

Diese Regelung kommt zur Anwendung, wenn an einem Flugplatz mehr als 15 000 Bewegungen jährlich

stattfinden. Dies ist beim Verkehrslandeplatz Landshut-Ellermühle regelmäßig der Fall. In den letzten

Jahren waren es jährlich ca. 35 000 Flugbewegungen.

 

 

 

 

Alle Flugzeuge unterliegen den An- und Abflugrouten.

Flugzeuge, die im Flugschulbetrieb, mit oder ohne Fluglehrer oder zur Flugscheinerhaltung die Platzrunden

fliegen, müssen sich an den Flugkorridor der vorgegebenen Flugroute halten.

Toleranz ist hierfür 250 m links, bzw. 250 m rechts der Platzrunde.

Siehe hierzu die Platzrundenkarte.

 

Halten sich die Piloten nicht an die vorgeschriebene Platzrunde, haben Sie das Recht und die Möglichkeit,

dies anzuzeigen.

Sie können die Anzeige formlos einreichen oder das Formular der Bürgeraktion verwenden, das Sie hier als

Download auf der Homepage finden: Download

 

 

Durch Ihr derartiges Engagement zeigen Sie den verantwortlichen Stellen, dass sich ein großer Teil der Bürger

belästigt fühlt.

 

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich bitte an uns.

 

Platzrunde:

 

topographische Karte mit eingezeichneter Platzrunde, hier als PDF mit höherer Auflösung:

 

 

Platzrunde Download

 

 

Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2014

 

 

 

 

 

 

Fluglärmanzeige:


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